In der Stadtverordnetensitzung vom 2.2.17 wurde ein Antrag von Bündnis90 / Die Grünen behandelt, bei dem es darum ging, bei öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 15.000 EUR einen Beitrag für eine sozialere und ökologisch nachhaltigere Beschaffung zu leisten und die Vergabekriterien an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszurichten.
Das mag vom Grundgedanken her erstrebenswert sein. Allein: Wie steht es mit der praktischen Umsetzung?
Schauen wir uns hierzu einmal den § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes an. Dort heißt es, dass es den öffentlichen Auftraggebern frei steht, bei der Auftragsvergabe soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.
Der Antrag der Grünen macht aus dieser ‚Kann‘-Bestimmung eine ‚Muss‘-Bestimmung für die Stadt. Zudem wird die einschränkende Bedingung aus dem Gesetzestext in dem Antrag unterschlagen. Vielmehr muss laut Antrag die Stadt aktenkundig begründen, wenn sie die genannten Kriterien bei einer Vergabe nicht anwendet.
Was sind aber nun soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen? Der Gesetzestext nennt hier folgende Beispiele:
- die Berücksichtigung der Erstausbildung,
- die Berücksichtigung der Chancengleichheit bei Aus- und Fortbildung sowie im beruflichen Aufstieg,
- die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen,
- die besondere Förderung von Frauen,
- die besondere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- die besondere Förderung von Menschen mit Behinderung,
- die Verwendung von fair gehandelten Produkten,
- ökologisch nachhaltige Produkte
- und innovativ orientierte Produkte und Dienstleistungen.
Bei der Betrachtung dieser Liste sehen wir ein grundsätzliches Problem: Zwar kann die Stadt in Ausschreibungen die genannten Punkte fordern, nur: Wie soll die Erfüllung/Einhaltung der Anforderungen überprüft werden? Folgt man den Grünen, entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Stadt. Dies kann aber nur bedeuten, dass sich die Stadt auf eine Selbsterklärung der anbietenden Unternehmen verlässt. Ob die Selbsterklärung wirklich belastbar ist, sei dahingestellt.
Zum Nachweis für die Punkte 7 und 8 der Liste nennt der Gesetzestext bestimmte Zertifikate und Gütezeichen, die von den Unternehmen vorzulegen sind. Jetzt fallen diese Zertifikate und Gütezeichen nicht vom Himmel, vielmehr ist es ein nicht unerheblicher finanzieller und personeller Aufwand, der von den Unternehmen zur Erlangung betrieben werden muss. Diesen Aufwand werden gerade kleine und mittlere Unternehmen, die laut Antragssteller besonders von diesen zusätzlichen Bedingungen profitieren sollen, eher nicht imstande sein zu leisten.
Für Unternehmen, die nachweislich keine Möglichkeit hatten, die geforderten Gütezeichen zu erlangen, besteht laut Gesetzestext die Möglichkeit, z.B. durch technische Dossiers nachzuweisen, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte den geforderten Gütezeichen entsprechen. Wie dies alles ohne Mehraufwand erfolgen soll, bleibt wohl das Geheimnis der Grünen.
Es erschließt sich uns auch nicht, wieso besonders regionale Unternehmen von den zusätzlichen Bedingungen profitieren sollen, wie vom Antragsteller behauptet wird. Selbsterklärungen können nämlich auch nicht-regionale Unternehmen abgeben und der Aufwand für die Erlangung von Zertifikaten und Gütezeichen ist sowohl für regionale als auch für nicht-regionale Unternehmen hoch.
Insgesamt bleibt somit festzustellen: Die Intention des Antrages mag zwar unterstützenswert sein, die Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung machen das Ansinnen jedoch zu einem (weiteren) Bürokratiemonster oder das Ganze ist das Papier nicht wert, auf dem es steht, da die Kriterien nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar sind.
In der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung hatten einige SPD-Mandatsträger ein erkennbar schlechtes Gefühl, dem Antrag zuzustimmen. Da hat wohl „der grüne Schwanz mit dem roten Hund gewedelt“. Dabei sind die Mandatsträger doch nur ihrem Gewissen und nicht dem Koalitionszwang unterworfen. Eigentlich.
Die CDU hat den Antrag übrigens, zusammen mit BVG und FDP, geschlossen abgelehnt. Wir meinen, aus guten Gründen und zum Wohl der Stadt. Leider wurde der Antrag mit einer Stimme Mehrheit doch angenommen. Wir sind gespannt, wie die Stadt nun gedenkt dies umzusetzen und werden bei Gelegenheit nachfragen.
PS: Im Antrag ist explizit erwähnt, dass die Regelung auch für Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts in städtischer Trägerschaft gelten soll. Beides haben wir in Groß-Umstadt nicht. Uns kommt daher der Verdacht, dass der Antrag gar nicht aus der Feder der Groß-Umstädter Grünen stammt, sondern vom Landesverband der Grünen entworfen und von den Groß-Umstädter Grünen eilends übernommen wurde. Ob dabei darüber nachgedacht wurde, welche praktischen Schwierigkeiten die Regelung mit sich bringt?